Beantragung von polizeilichen Führungszeugnissen

Antragstellung: persönlich oder gegebenenfalls mit Vollmacht 

  • privates Führungszeugnis (Belegart N): Zusendung erfolgt direkt an den Antragsteller
  • behördliches Führungszeugnis (Belegart O): wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt und dieser direkt zugesandt – bei Antragstellung sind Anschrift der Empfängerbehörde und Verwendungszweck unbedingt anzugeben.
  • erweitertes Führungszeugnis: Zusendung erfolgt direkt an  den Antragsteller oder an eine Behörde mit Vorlage einer schriftlichen Aufforderung zur Beantragung von Arbeitgebern, Trägern öffentlicher Jugendhilfe, Schulen oder Sportvereinen 

Die Zusendung erfolgt direkt vom Bundesamt der Justiz Bonn nach ca. 7 – 10 Tagen. 

Kosten: 13,00 € bei Beantragung

Hauptamt
Einwohnermeldeamt
Lutherstraße 9
06343 Stadt Mansfeld
Fax:034782/871-32
Öffnungszeiten
Montag

geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag09:00 - 12:00 Uhr