Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses

Für die Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses ist persönliches Erscheinen notwendig. Ausnahmen können sich nur aus persönlichen Gebrechen ergeben. Der Zeitraum für die Ausfertigung von Personalausweisen beträgt ca. 2 - 3 Wochen, bei Reisepässen ca. 3 - 4 Wochen. Bitte planen Sie diese Zeitspanne bis zum Ablauf der Gültigkeit ihres bisherigen Dokumentes mit ein.  

Zur Antragstellung sind mitzubringen:

  • bei ledigen Personen eine Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen die Geburts- und/oder Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch
  • bei Antragstellung durch eine andere Person eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht
  • der bisherige Personalausweis oder gültige Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Die Gebühren für den Personalausweis und/oder Reisepass sind bei Beantragung zu zahlen. ec-Kartenzahlung ist möglich. Folgende Gebühren werden fällig:

 Kosten
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren22,80 €
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre37,00 €
Reisepass für Personen unter 24 Jahre37,50 €
Reisepass für Personen ab 24 Jahre70,00 €

 

Für die Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren und bei Reisepässen  unter 18 Jahren sind jeweils zusätzlich die Zustimmungen der /des Sorgeberechtigten notwendig.

(Formular s. u.)

Abholung der Dokumente

Die Abholung der Dokumente kann persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person.

Die Vollmacht bei Abholung eines Reisepasses kann formlos sein. Bei Abholung eines Personalausweises bitte Vordruck verwenden. (Formular s. u.)

Bitte denken Sie auch daran, bei Abholung Ihrer neuen Dokumente die alten Dokumente mitzubringen.

 

Vorläufige Dokumente:

Vorläufiger Personalausweis

Falls sofort ein Personalausweis benötigt wird, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorl. Personalauseis. In der Regel erfolgt dies bei Verlust oder verspäteter Antragstellung. Der vorl. Personalausweis ist max. 3 Monate gültig.

Vorzulegende Unterlagen: siehe Beantragung Personalausweis/Reisepass

AusstellungKosten
sofort10,00 €

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe werden nur mit äußerster Dringlichkeit, wenn auch die Ausstellung eins Expressreisepasses nicht mehr möglich ist, ausgestellt. (Ausstellung eines Expressreisepasses innerhalb von 3 Werktagen)

Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.

Vorzulegende Unterlagen: siehe Beantragung Personalausweis/Reisepass

AusstellungKosten
nach Absprache26,00 €
Hauptamt
Einwohnermeldeamt
Lutherstraße 9
06343 Stadt Mansfeld
Fax:034782/871-32
Öffnungszeiten
Montag

geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag09:00 - 12:00 Uhr