Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische und private Personen

Antragstellung: persönlich oder gegebenenfalls mit Vollmacht

Die Zusendung erfolgt an private bzw. juristische Personen oder an eine Behörde.

Bei der Zusendung an eine Behörde ist bei Antragstellung der Verwendungszweck und die

Anschrift der Empfängerbehörde unbedingt anzugeben.

Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt der Justiz beantragt und nach 7 – 10 Tagen dem Antragsteller zugesandt.

Kosten: 13,00 € bei Beantragung

Hauptamt
Einwohnermeldeamt
Lutherstraße 9
06343 Stadt Mansfeld
Fax:034782/871-32
Öffnungszeiten
Montag

geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag09:00 - 12:00 Uhr