Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische und private Personen
Antragstellung: persönlich oder gegebenenfalls mit Vollmacht
Die Zusendung erfolgt an private bzw. juristische Personen oder an eine Behörde.
Bei der Zusendung an eine Behörde ist bei Antragstellung der Verwendungszweck und die
Anschrift der Empfängerbehörde unbedingt anzugeben.
Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt der Justiz beantragt und nach 7 – 10 Tagen dem Antragsteller zugesandt.
Kosten: 13,00 € bei Beantragung
Öffnungszeiten | |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |