Rückgabe des Zuwendungsbescheides für die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements und Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Mansfeld

Trotz umfangreicher Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, einen geeigneten Bewerber für die Stelle eines Klimaschutzmanagers zu finden. Die für das Jahr 2023 bewilligten Fördermittel können daher nicht verbraucht werden.

Dem Antrag der Stadt Mansfeld auf eine Mittelübertragung in die kommenden Haushaltsjahre 2024 bis 2026 konnte seitens der Bewilligungsbehörde Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)gGmbH Berlin nicht entsprochen werden. Grund dafür ist gemäß Mitteilung vom 07.12.2023 die verfügte Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums, wonach keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen.

 

Für die Stadt Mansfeld würde die Aufrechterhaltung des Zuwendungsbescheides ein unkalkulierbares Risiko in der Finanzierung der Personalstelle eines Klimamanagers bedeuten. Aus diesem Grund musste, um finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden, der Zuwendungsbescheid am 11.12.2023 zurück gegeben werden.

 

Ob, wie und wann die Stadt Mansfeld aus Eigenmitteln in der Lage sein wird, ein Klimaschutzmanagement aufzubauen, kann heute nicht abgeschätzt werden.