Öffentliche Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Mansfeld

 

 

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen – Anhalt ist die Stadt Mansfeld zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der vorgeschrie- benen Öffentlichkeitsbeteiligung muss der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet werden, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen. Der für die Stadt Mansfeld vorliegende Ergebnisbericht der Umgebungslärmkartierung Stufe 4 wurde bereits im Amtsblatt Nr. 2 vom 10.02.2023 veröffentlicht. Im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 15.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) für die Stadt Mansfeld.

 

Bis einschließlich 31.01.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktions- planung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der stategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) angefertigt.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) liegt in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 im Dienstgebäude der Stadt Mansfeld, Haus III, Bauverwaltung, Zimmer 2, Lutherstraße 9 in 06343 Mansfeld öffentlich aus.

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Gleichzeitig sind die Unterlagen unter der Internetadresse der Stadt Mansfeld (www.mansfeld.eu) Punkt Bürgerservice – Bekanntmachungen einsehbar.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt http://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualität-physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.

 

Sie haben bis zum 22.04.2024 die Möglichkeit, schriftlich – entweder postalisch an Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld oder per E-Mail an bauamt(at)mansfeld.eu sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Mansfeld abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB).