Gemeinsame Pressemitteilung der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt


Zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 erscheint erstmals die Bro-
schüre “Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ in Leichter Sprache.
Herausgegeben wird die Broschüre von der Landeszentrale für politi-
sche Bildung Sachsen-Anhalt, der Landeswahlleiterin des Landes
Sachsen-Anhalt sowie dem Beauftragten der Landesregierung für die
Belange der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt.
„Die Broschüre soll dazu beitragen, dass alle Menschen in Sachsen-
Anhalt ihr Wahlrecht kennen und es nutzen. Es ist wichtig, dass alle
Wahlberechtigten einen barrierefreien Zugang zu Informationen rund
um die Kommunalwahlen erhalten“, betont die Landeswahlleiterin
Christa Dieckmann.
Auf 32 Seiten wird gut verständlich erklärt, was für die Kommunalwah-
len wichtig ist und dass durch die eigene Stimmabgabe mitbestimmt
wird, was in Städten, Gemeinden, Ortschaften, Verbandsgemeinden
und Landkreisen passiert.
„Uns ist wichtig, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger von Ihrem
Stimmrecht Gebrauch machen und sich informieren können. Es ist da-
her notwendig, ein Angebot bereitzustellen, dass es Menschen ermög-
licht, sich barrierefrei über die anstehenden Wahlen zu informieren.“,
sagt der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Maik Rei-
chel.

Das Heft enthält Antworten auf viele Fragen rund um den Wahltag: Wer kann wählen?
Wie wähle ich im Wahllokal und wie wähle ich zu Hause? Ist mein Wahllokal barrierefrei?
Wer darf mir beim Wahlen helfen? Wo kann ich mich über das Wahlergebnis informie-
ren?
„Der Artikel 29 der UN – Behindertenrechtskonvention weist klar aus, dass und wie die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben si-
cherzustellen ist. Barrierefreie Wahllokale und die barrierefreien Zugänge zu den Infor-
mationen über die Wahlen sind wichtige Kernaufgaben, um den Artikel 29 mit Leben zu
erfüllen. Deutschland hat mit der gesetzlich verankerten Beseitigung von Einschränkun-
gen des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen einen deutlichen Schritt nach
vorn getan. Zu einer barrierefreien Informationskultur gehört jedoch auch, dass die sich
zur Wahl stellenden Parteien ihre Wahlwerbung barrierefrei bereitstellen. Das gilt auch
und vor allem für die anstehenden Kommunal- und Europawahlen. Der Landesbehinder-
tenbeirat hat dazu aktuell und wiederholt einen Beschluss gefasst“, hebt der Landesbe-
hindertenbeauftragte, Herr Dr. Christian Walbrach, hervor.“
Die Broschüre für die Kommunalwahlen ist kostenlos und bei der Landeswahlleiterin, in
der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, in den Landkreisverwaltun-
gen und kreisfreien Städten sowie bei den Kreis- und Stadtwahlleitungen und der Ge-
schäftsstelle des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit
Behinderungen in Sachsen-Anhalt erhältlich. Zudem kann die Broschüre als barriere-
freies E-PDF auf der Seite der Landeswahlleiterin unter wahlen.sachsen-anhalt.de sowie
unter lpb.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden.