Neuwahl / Ersatz einer Schiedsperson

 

Bezug nehmend auf die Wahl der Schiedspersonen im Jahr 2022 macht sich nunmehr die Neuwahl / der Ersatz einer Schiedsperson erforderlich.

 

Die Schiedsstelle kann mit einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

In diesem Falle suchen wir nur eine weitere Schiedsperson. Der Vorsitzender der Schiedsstelle,

Herr Willi Horka, wird diese Funktion auch weiterhin wahrnehmen.

 

Laut § 3 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz vom 22.06.2001 (GVBl. LSA S. 214) in der derzeit gültigen Fassung können folgende Bürger das Amt antreten:

 

- die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein
- die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen
- die Schiedsperson muss im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben
- die Schiedsperson muss das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Gemäß § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz werden die Schiedspersonen für eine Amtszeit

von fünf Jahren gewählt und gemäß § 6 des Gesetzes von der Leitung des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

 

Bürger der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, die sich bereit erklären, als Schiedsperson tätig zu werden, melden sich bitte bis zum

 

                                                          09.02.2024

 

bei der Stadtverwaltung Mansfeld, Hauptamt, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Andreas Koch

Bürgermeister