Ab dem 02.05.2025 ist das Amt / die Stelle der hauptamlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Mansfeld neu zu besetzen.
Die Stadt Mansfeld hat derzeit 8.348 Einwohner und wurde am 01.01.2005 gebildet. Sie gehört zum Landkreis Mansfeld-Südharz.
Gemäß § 61 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird die hauptamtliche Bürgermeisterin / der hauptamtliche Bürgermeister von den wahl-berechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 7 Jahren gewählt und in das Beamten-verhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Die hauptamtliche Bürgermeisterin / der haupt-
amtliche Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mansfeld in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Das Amt der hauptamlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters ist
nach § 1 der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KomBesVo) in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft. Abweichend hiervon wird die hauptamtliche Bürgermeisterin / der hauptamtliche Bürgermeister bei einer direkten Wiederwahl in die nächsthöhere Besoldungs-gruppe eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Die hauptamliche Bürgermeisterin / der hauptamtliche Bürgermeister leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Stadtrates im Rahmen der von ihm
zur Verfügung gestellten Mittel.
Wählbar zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister sind gemäß
§ 62 Abs. 1 KVG LSA Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltage das 21. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Bürgermeisterwahl, so haben sie gemäß § 38 a der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) mit der Bewerbung um das Amt der hauptamlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters gegenüber der Stadt Mansfeld eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zur Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Gemäß § 30 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
muss die Bewerbung für die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister von mindestens 72 der Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Stadt Mansfeld nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig. Die erforderlichen Formblätter sind bei der Stadt Mansfeld erhältlich.
Amtsinhaber/innen, die sich erneut um das Amt der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters bewerben, sind von der Beibringung von Unterstützungs-unterschriften befreit.
Für Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Die Wahl findet am 26. Januar 2025, eine eventuelle Stichwahl findet am 16. Februar 2025, statt. Die Wahllokale haben am Wahltag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Stellenausschreibung / Bekanntmachung und endet am Dienstag, den 19. November 2024, um 18:00 Uhr.
Eingereichte Bewerbungen können bis zur Zulassung zurückgenommen werden.
Später eingehende Bewerbungen können nach der Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort „Bewerbung Bürgermeisterin / Bürgermeister“ in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Mansfeld
z. Hd. der Stadtwahlleiterin
Lutherstraße 9
06343 Stadt Mansfeld
Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
Name und Vorname
Tag der Geburt
Geburtsort
Beruf
Anschrift Hauptwohnsitz
Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.
Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind bei der Stadt Mansfeld,
Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.