Stadt Mansfeld

 
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News-Ticker

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Konzepte

Klimaschutzkonzept der Stadt Mansfeld

 

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld hat am 22.09.2025 das Klimaschutzkonzept beschlossen. Das Klimaschutzkonzept dient unter anderem als Handlungsgrundlage für die Umsetzung der Klimaschutzziele und soll spätestens nach 5 Jahren aktualisiert und fortgeschrieben werden. Das Konzept kann auf der Internetseite der Stadt Mansfeld www.mansfeld.eu und in der Stadtverwaltung Mansfeld zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

 

Klimaschutzkonzept Stadt Mansfeld

 

 Klimaschutzkonzept 

 

Klimadashboard Mansfeld

 

Ab sofort steht für die Stadt Mansfeld ein individuelles Klimadashboard kostenlos auf klimadashboard.de zur Verfügung.

 

Entdecken Sie das Klimadashboard für Mansfeld 

Klimadashboard

 

Das Dashboard ist für die Stadt und ihre Einwohner vollständig kostenlos. Alle Daten stammen von anerkannten wissenschaftlichen Institutionen und werden regelmäßig aktualisiert und erweitert. Das Dashboard macht die Klimakrise greifbar und bietet für jedermann Zugang zu verständlichen, regional spezifischen Klimadaten. 

 

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Mansfeld

 

„KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Mansfeld“

 

Mit Bescheid vom 30.07.2024 hat die Stadt Mansfeld für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung die Fördermittelzusage erhalten. Es handelt sich um eine Projektförderung mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 100,00 v. H. der zuwendungs- fähigen Gesamtausgaben. 

Die Planerstellung umfasst folgende Schritte:

  1. Bestandsanalyse: Sammlung relevanter Daten zum heutigen und zukünftigen Wärmebedarf/-verbrauch der Gebäude, der vorhandenen Energieinfrastrukturen und nachhaltiger Wärmequellen

  2. Potenzialanalyse: Ermittlung der Potenziale erneuerbarer Wärmequellen, Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz

  3. Zielszenarien: Auswertung der Analysen und Ableitung von Szenarien für eine mögliche Wärmeversorgung unter Beachtung weiterer Parameter (Wirtschaftlichkeit, technische Machbarkeit etc.)

  4. Wärmewendestrategie: Auswahl des geeigneten Szenarios und Erarbeitung eines Maßnahmenkatalog zur Umsetzung

Nach erfolgter Beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb hat der Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 20.01.2025 der Green Wind Innovation GmbH & Co. KG den Zuschlag für die Planungsleistung Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld erteilt. 

In der Zeit vom 04.02.2025 bis 08.12.2025 wurde der Wärmeplan mit Durchführung der einzelnen Bearbeitungsschritte erstellt. Dabei fand am 07.04.2025 und am 17.11.,2025 die Vorstellung der Planung in öffentlicher Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses sowie in der Sitzung des Stadtrates am 08.12.2025 statt. Weiterhin wurden 2 Workshops am 02.07.2025 und am 01.10.2025 mit den örtlichen Akteuren durchgeführt. Beide Workshops waren ein voller Erfolg und haben wertvolle Informationen und Vorschläge für eine erfolgreiche Energiewende gebracht. Durch die fortlaufenden Veröffentlichungen der einzelnen Planungsphasen wurden alle Akteure, Behörden, Nachbargemeinden und Einwohner im Prozess beteiligt und mitgenommen. 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 die Kommunale Wärmeplanung - den Wärmeplan für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld beschlossen. Die Planung wird auf der Internetseite www.mansfeld.eu veröffentlicht und kann zu den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung von jedermann eingesehen werden. 

 

 

Unter folgendem Link ist die kommunale Wärmeplanung der Stadt Mansfeld einsehbar: 

 

Präsentation Kommunale Wärmeplanung Stadt Mansfeld

 

Kommunale Wärmeplanung Stadt Mansfeld

 

Gefördert durch
Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept Mansfeld -  IGEK 2018 

- Mansfeld mit seinen lebendigen Dörfern - es lohnt sich hier zu leben.

 

Das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) der Einheitsgemeinde Mansfeld erfüllt die Anforderungen gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (RIGEK) vom 16.09.2015 (MBl. LSA 2016, 67)


Die förmliche Anerkennung des IGEK erfolgte durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit Schreiben vom 20.12.2019.

 

Die Entwicklungsziele sowie das Leitbild des IGEK finden Eingang in weitere städteplanerische und -bauliche Entwicklungs- und Handlungskonzepte und werden in den Handlungsfeldern mit Maßnahmen detailliert untersetzt.

 

Die Stadt Mansfeld wurde bei der Erstellung des IGEK mit Zuwendungen des Landes Sachsen - Anhalt unterstützt. 

Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld

Stadt Mansfeld eingegangen. Damit wurde der Lärmaktionsplan in der Fassung vom April 2024 vom Stadtrat der Stadt Mansfeld in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2024 beschlossen. Mit der Beschlussfassung am 29.04.2024 ist der Lärmaktionsplan in Kraft getreten.

Auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz / Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Der Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Mansfeld hat in der Zeit vom 15.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Hinweise oder Anregungen zur Kartierung bei der Stadt Mansfeld eingegangen. Daraufhin wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet und ebenfalls der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024. Bis zur letzten Abgabefrist, den 22.04.2024, sind keine Hinweise oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes bei der 

Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Stadt Mansfeld www.mansfeld.eu unter Bürgerservice – Konzepte sowie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen – Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de jederzeit öffentlich eingesehen werden. Gleichzeit liegt der Lärmaktionsplan in der Stadtverwaltung Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld in der Bauverwaltung zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.


 

https://www.mansfeld.eu/fileadmin/user_upload/Laermaktionsplan_4.Stufe_Stadt_Mansfeld.pdf