Stadt Mansfeld

 
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News-Ticker

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.mansfeld.eu/ der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld.

Die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA), die Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei.
Sie erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 in weiten Teilen, weist jedoch noch einzelne Barrieren auf.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (z. B. Formulare, Satzungen, Bekanntmachungen), insbesondere ältere Dateien, sind teilweise nicht barrierefrei strukturiert.

  • Bilder und Grafiken verfügen nicht durchgängig über aussagekräftige Alternativtexte.

  • Navigation und Formulare sind in einzelnen Bereichen nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.

  • Farbkontraste entsprechen möglicherweise nicht in allen Bereichen den Anforderungen der WCAG 2.1.

  • Inhalte liegen derzeit nicht in Leichter Sprache oder Gebärdensprache vor.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise abzubauen.

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form, wenden Sie sich bitte an:

E-Mail:
Telefon: 034782 8710

 

Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.02.2026 erstellt.
Eine Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit erfolgt regelmäßig.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt
(Ombudsstelle nach § 16 BGG LSA)

https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle (öffnet externen Link)