Stadt Mansfeld

 
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Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2023


 

Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 17.02.2025 folgenden Beschluss 80-01/25 SR gefasst:



 

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss

2023 zum 31.12.2023 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung

für das Haushaltsjahr 2023.



 

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2023 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom 



 

17.03. - 25.03.2025


 

 

in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.


 

 

Mansfeld, den 19.02.2025

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mansfeld
Mi, 26. Februar 2025

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