Information zur Überprüfung der Standsicherheit der Grabanlagen
Entsprechend § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
UVV VSG 4.7 sind Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu
prüfen.
Da die Grabmale der Witterung und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die
Nutzung der Grabstätten und deren Pflege die Standsicherheit beeinträchtigen können, ist
die Überprüfung der Standsicherheit in regelmäßigen Abständen nach der Frostperiode
auszuführen.
Als Friedhofsträger haftet die Stadt Mansfeld im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
gemeinsamen mit den Nutzungsberechtigten der Gabstätten und den Steinmetzen für die
Standsicherheit der Grabmalanlagen und ist damit zur Überprüfung verpflichtet.
Wir möchten hiermit bekanntgeben, dass die Überprüfung ab dem 23.04.2025 erfolgen
wird.
Nicht standsichere Grabanlagen werden mit einem Aufkleber, der auf die Gefahr hinweist,
versehen. Bei Grabmalen, die akut umsturzgefährdet sind, wird eine Sicherung
vorgenommen, deren Kosten gemäß § 17 der Friedhofssatzung der Stadt Mansfeld vom
26.10.2020 in der derzeit gültigen Fassung von den Nutzungsberechtigten zu tragen sind.
C. Senft
Amtsleiterin Bau-/ Ordnungsamt
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