Stadt Mansfeld

 
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Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern


 

 


 


 


 

Hiermit werden die Parteien aufgefordert,


 

bis zum 24.01.2025


 

Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes


 

für die Wahl zum Deutschen Bundestag


 

am 23. Februar 2025


 

vorzuschlagen.


 


 


 


 

Nach § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) gilt zu beachten, dass Wahlberechtigte, die als Bewerberinnen/Bewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen benannt sind, nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden dürfen. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

 

Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist nach § 11 BWG jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.


 


 


 


 


 


 


 

 


 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mansfeld
Mi, 08. Januar 2025

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