Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Mansfeld aus der Sitzung im Vereinfachten schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren)
Beschluss Nr.: 204-UV/26 SR
Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsvorsteher der Ortschaft Möllendorf liegen nicht vor.
Die Wahl ist gültig.
Beschluss Nr.: 205-UV/26 SR
Grundstücksverkauf Gemarkung Molmerswende
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