Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2024

Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 14.09.2026 folgenden Beschluss  mit der Beschlussnummer 197-05/26SR gefasst:

 

              Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss

              2024 zum 31.12.2024 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die 

              Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.

 

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2024 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom

 

                                  14.10. – 23.10.2026

 

in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.

 

Mansfeld, den 22.09.2026

 

 

gez. Andreas Koch

Bürgermeister

 

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Veröffentlichung

Mansfeld
Di, 22. September 2026

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