Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2024
Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 14.09.2026 folgenden Beschluss mit der Beschlussnummer 197-05/26SR gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt den beigefügten Jahresabschluss
2024 zum 31.12.2024 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Jahresabschluss 2024 mit Anlagen liegt nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom
14.10. – 23.10.2026
in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Mansfeld, den 22.09.2026
gez. Andreas Koch
Bürgermeister
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