Schöffenwahl 2024 - 2028 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Mansfeld für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Eisleben und den Strafkammern des Landgerichts Halle

 

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld hat in der Sitzung am 17.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Halle und das Amtsgericht Eisleben gefasst.

 

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis 30.05.2023  zu jedermanns Einsicht im Verwaltungsamt der Stadt Mansfeld, Hauptamt (Rathaus), Zimmer 4, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Stadt Mansfeld, Hauptamt, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

 

Mansfeld, den 09.05.2023

 

 


Andreas Koch

Bürgermeister