Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Sondergebiet Photovoltaik Gemarkung Großörner“ Stadt Mansfeld mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen
Mit Beschluss – Nr. 163-05/21 SR hat der Stadtrat am 04.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner beschlossen. Der Vorhabenträger hat dazu am 27.07.2021 den Antrag gestellt. Der Vorentwurf hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.02.2022 bis zum 24.03.2022 öffentlich ausgelegen.
Mit Beschluss – Nr. 293-02/23 SR hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik Gemarkung Großörner
der Stadt Mansfeld in der Fassung vom Februar 2023 gebilligt und zur Auslegung für die Dauer eines Monats bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Großörner. Die im Nordwesten des Plangebietes angrenzenden Steilhänge zum Tal der Wipper sind bewaldet. Im Osten und im Süden grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet. Im Westen liegen die Haldenbereiche des ehemaligen Bergbaus. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von 21,97 ha, wovon 16,59 ha mit der Photovoltaik- anlage bebaut werden sollen.
Die Stadt Mansfeld als planaufstellende Kommune beabsichtigt mit einem privaten Projektentwickler und Vorhabenträger auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Fächen in der Gemarkung Großörner eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Damit dokumentiert die Stadt Mansfeld zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland die Entwicklung von Standorten für erneuerbare Energien im Stadtgebiet. Der mit der Freiflächen- photovoltaikanlage vor Ort erzeugte Strom soll in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
DerEntwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan – „Sondergebiet Photovoltaik Gemarkung Großörner“ Stadt Mansfeld mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Anlagenin der Fassung vomFebruar 2023liegt
in der Zeit vom 22.05.2023 bis zum 28.06.2023
in der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, Bauamt Haus III, 1. OG gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch für jedermann zur Einsicht aus.
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Entwurf zur Bauleitplanung kann parallel dazu auch auf der Internetseite der Stadt Mansfeld unter www.mansfeld.eu in der Rubrik „Bürgerservice - Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Mit dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die Planzeichnung, die Begründung, der Umweltbericht Anlage I und die Anlagen II bis IV sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen mit den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Planunterlagen können während der Offenlagezeit (22.05.2023 bis 28.06.2023) auch auf der Webseite der Stadt Mansfeld unter www.mansfeld.eu/buergerservice/bekanntmachungen eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind vorhanden und werden im Rahmen der Offenlage des zweiten Entwurfs des Flächennutzungsplanes zur Verfügung gestellt:
• Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ der Stadt Mansfeld, Stand Februar 2023 – Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
• Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt vom 25.03.2022 – Schutzgut Wasser, Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft
Regionale Planungsgemeinschaft Halle vom 04.03.2022 – Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen – Anhalt vom 14.04.2022 - Schutzgut Wasser, Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Landschaft
Landkreis Mansfeld – Südharz vom 07.04.2022 – Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 07.04.2022 – Schutzgut Boden, Wasser
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 16.03.2022 – Schutzgut Boden
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen – Anhalt vom 08.03.2022 und 05.05.2022 – Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen – Anhalt vom 15.03.2022
Landesamt für Umweltschutz Sachsen – Anhalt vom 01.03.2022
Landeszentrum Wald Sachsen – Anhalt vom 26.04.2022
Martin Wurzel HTS Baugesellschaft mbH vom 24.02.2022
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Planentwurf können schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift in den Diensträumen der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld vorgebracht werden. Gleichzeitig können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauamt(at)mansfeld.eu eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
-Der Bürgermeister-