Wichtige Informationen aus der Kämmerei an alle Steuerpflichtigen zum Jahreswechsel

Wichtige Informationen aus der Kämmerei an alle Steuerpflichtigen zum Jahreswechsel

 

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Damit entfällt die Basis für Vorauszahlungen für 2025. Es müssen grundsätzlich neue Steuerbescheide erlassen werden. Diese werden im Januar 2025 durch die Stadt Mansfeld an alle Steuerpflichtigen versandt.

 

Wir bitte Sie, bis dahin keine Zahlungen zu leisten. Sollten Sie bisher einen Dauerauftrag für die Grundsteuerabgaben eingerichtet haben, so denken Sie daran, diesen rechtzeitig zu löschen und einen neuen Dauerauftrag ab 2025 einzurichten, sobald Sie der neue Bescheid erreicht hat.

 

Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet.

 

Des weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass sich aufgrund der Grundsteuerreform für Grundstücke auf fremden Grund und Boden ab dem 01.01.2025 die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht und somit für den Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows u.ä. die Steuerpflicht entfällt.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen:

 

Frau Krone unter der Tel. 034782/87124 (E-Mail: k.krone@mansfeld.eu) oder

 

Frau Vondran unter der Tel. 034782/87114 (E-Mail: m.vondran@mansfeld.eu)

 

gerne zur Verfügung.

 

WISSENSWERTES ZUR GRUNDSTEUERREFORM

 

WARUM WIRD DIE GRUNDSTEUER REFORMIERT?

 

Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.

 

DREI FAKTOREN - EIN ERGEBNIS

 

Die Finanzämter haben den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ermittelt. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis erhielten Sie mit dem sogenannten Grundsteuer-Messbescheid von Ihrem Finanzamt.

 

Um die gültige Höhe der Grundsteuer zu berechnen, legen die Städte und Gemeinden den sogenannten Hebesatz fest. Mit ihm wird der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes ein weiteres Mal multipliziert.

 

WAS HEIßT DAS FÜR DIE EIGENE GRUNDSTEUER?

 

Am 1. Januar 2025 soll die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten. Wichtig für Sie als Eigentümer ist dann die Frage, wie sich der Wert der Immobilie durch die Berechnung nach neuem Recht verändert. Ob Ihre Immobilie zu den besonders "wertvollen", zu den weniger "wertvollen" oder eher durchschnittlichen gehört, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, welches der Grundsteuer-Messbescheid abbildet. Die Städte und Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss.

 

 

 

Bild Pixabay
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